Das EuGH erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde.
Die Bürgerinitiative wollte „eine alternative Handels- und Investitionspolitik der Europäischen Union“ unterstützen. Das EuGH Urteil unterstützt damit die Anliegen der Bürgerinitiative gegenüber der EU-Kommission.