Was für Legehennen gilt, muss auch für Kaninchen gelten

14. März 2017

Ich begrüße die Forderung nach EU-weiten Mindeststandards für Nutzkaninchen

In der Europäischen Union sind Kaninchen die am zweithäufigsten gezüchtete Tierart in der Landwirtschaft: Mehr als 320 Millionen werden hier jedes Jahr geschlachtet. Leider lebt die überwältigende Mehrheit von ihnen unter katastrophalen Bedingungen. Es ist nicht akzeptabel, dass Nutzkaninchen in den meisten EU-Mitgliedstaaten noch immer hauptsächlich in Drahtgitterkäfigen gehalten werden und oft nur den Platz von zwei DINA 4-Blättern zur Verfügung haben. Sie können sich nicht frei bewegen, Rückzugsmöglichkeiten fehlen und das wiederum führt zu Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten und Krankheiten.

In Deutschland gibt es schon seit 2014 gesetzliche Vorgaben und zwar im Rahmen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Leider fehlen in vielen Mitgliedstaaten, in welchen ein Großteil der Tiere gehalten wird, entsprechende Vorgaben. Ich finde es nicht nachvollziehbar, dass es zwar EU-Vorgaben für Mindestnormen zum Schutz von Masthühnern, Legehennen, Schweinen und Kälbern gibt, aber kein spezifisches EU-Gesetz über Mindeststandards für den Schutz von Kaninchen existiert. Daher setze ich mich für einen schrittweisen Ausstieg aus der Käfighaltung ein. Was bereits für Legehennen gilt und gut funktioniert, muss unbedingt auch für Nutzkaninchen gelten.

Die aktuellen Zustände in der Kaninchenzucht verstoßen in vielen Mitgliedstaaten leider nach wie vor gegen den Tierschutz. Wir wissen jedoch, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern dieser Aspekt beim Fleischkonsum sehr wichtig ist und immer wichtiger wird. Daher sollte das Tierwohl auch im Interesse der ErzeugerInnen sein. Außerdem bedeutet mehr Tierschutz nicht immer nur ein mehr an Kosten für den produzierenden Betrieb. Wem dies wie ein Randthema und angesichts anderer Probleme in der EU unwichtig erscheint, dem möchte ich sagen, dass eine Gesellschaft sich immer daran messen lassen muss, wie sie die Schwächsten behandelt. Und dazu gehören nun einmal auch unsere Tiere.

Obwohl sich das Europäische Parlament mehrheitlich für Mindeststandards für Nutzkaninchen ausgesprochen hat, bedeutet das aber leider nicht, dass dies sofort geschieht. Der Ball liegt nun bei der Europäischen Kommission, die jetzt einen Gesetzesvorschlag machen sollte.

Hintergrund:

In der heutigen Plenarsitzung in Straßburg haben wir Europaabgeordneten über den Initiativbericht zu den Mindestanforderungen für den Schutz von Nutzkaninchen abgestimmt. Er fordert die EU-Kommission dazu auf, einen Gesetzesvorschlag hinsichtlich der Mindeststandards bei der Zucht und Mast von Kaninchen vorzulegen.

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