Verwunderung über Aussagen des CSU-Europaabgeordneten Albert Deß zum EU-Parlamentsbeschluss über Ammoniak Ausstoß

25. November 2016

Über 400.000 vorzeitige Todesfälle in Europa werden laut Zahlen der EU-Kommission jährlich durch Luftverschmutzung verursacht. Die neuen nationalen Schadstoffgrenzen sind ein klarer Auftrag an die Mitgliedstaaten, die Luftqualität in Zukunft deutlich zu verbessern.

Auch die Landwirtschaft wird mit Ammoniak-Reduktionszielen in die Pflicht genommen. Hintergrund für das 29 % Reduktionsziel ist unter anderem, dass im Agrar-Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren kostengünstig viel Schadstoffausstoß verhindert werden kann. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns dabei auf EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass kleine Betriebe durch Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten von den neuen Zielen ausgenommen werden können. Ich kann daher die Aussagen des CSU-Europaabgeordneten Albert Deß im Merkur/OVB vom 24.11.2016 nicht nachvollziehen, wenn er kritisiert, dass durch den EU-Parlamentsbeschluss kleinere Betriebe aufgeben müssten. Damit schürt er unnötig Angst bei den deutschen Landwirten.

In der Zukunft liegt es nämlich in der Hand des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU), hierfür Gerechtigkeit zu sorgen. Unsere multifunktionale Landwirtschaft sollte durch den Beschluss nicht unter die Räder kommen. Das Gros der Schadstoffreduzierung muss von denjenigen getragen werden, die für das Gros der Ausstöße verantwortlich ist. Das ist auch die Intention des EU-Gesetzgebers.

Rat und Europäisches Parlament hatten sich im Juni 2016 über die Richtlinie über nationale Höchstgrenzen von 2020 bis 2030 geeinigt - für die fünf Luftschadstoffe Ammoniak, Stickstoffoxid, Schwefeldioxid, Feinstaub und flüchtige organische Verbindungen außer Methan. Der Rat muss den Beschluss noch formal annehmen.

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