Am gestrigen Dienstag, den 26. März 2024, haben die EU-Agrarminister:innen sich hinter die sogenannten „Vereinfachungsvorschläge“ der Europäischen Kommission zur Gemeinsamen Agrarpolitik gestellt.
Der Frust der Landwirt:innen ist nachvollziehbar - die Vorschläge der EU-Kommission sind es leider nicht. Hier werden berechtigte Maßnahmen für die Umwelt gegen die kurzfristigen Wünsche aus Teilen der Landwirtschaft ausgespielt. Die Vorschläge helfen weder den Landwirt:innen in ihrem Kampf für einen besseren Erzeugerpreis, noch hilft es gegen das Artensterben auf der Fläche. Mit den Vorschlägen der EU-Kommission könnten bis zu 9 Millionen Hektar pestizidfreies Land verloren gehen, einschließlich über 1,4 Millionen Hektar an brachliegender Fläche. Auf der Fläche wird sich damit das Artensterben weiter intensivieren. Die Folgen werden auch unsere Landwirt:innen zu spüren bekommen. Schon heute gibt es auf 50 % der Anbauflächen in der EU, auf denen Pflanzen angebaut werden, ein Bestäubungsdefizit.
Die Folgen für die Gesellschaft, für uns alle, sind auch der Kommission wohl kaum klar, denn eine Folgeabschätzung zu dem Vorschlag gibt es nicht. Das Europäische Parlament muss sich gegen dieses Schnellverfahren wehren. Denn diese Vorschläge schränken Anforderungen für die Auszahlung europäischer Steuergelder ein. Darüber muss debattiert und diskutiert werden. Wir können nicht im Hauruck-Verfahren einen jahrelang verhandelten Kompromiss zu europäischen Ökologisierungsauflagen auf europäischer Ebene zerstören. Denn wer europäische Steuergelder erhält muss auch ein Mindestmaß an Klima- und Umweltambitionen einhalten
Zeitplan
Die Agrar-Sprecher:innen der Fraktionen im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments haben mehrheitlich die urgent procedure nach Artikel 163 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments beantragt. Nun muss in der kommenden Plenarwoche das Plenum mit einer Mehrheit über die Zulassung dieses Schnellverfahrens abstimmen. Erst dann kann final über die Vorschläge abgestimmt werden.
Hintergrund
Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, müssen Landwirt:innen eine Reihe von Standards einhalten, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen. Dieser Grundsatz der Konditionalität gilt für fast 90 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU und spielt eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken. Diese grundlegenden Standards werden als GLÖZ bezeichnet, was „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ bedeutet.
Die Vorschläge zielen in erster Linie auf die Aussetzung der Einhaltung einiger dieser Standards ab. Des Weiteren sollen Landwirt:innen mit einer Betriebsfläche unter 10 Hektar (ha) von Kontrollen und Sanktionen ausgenommen werden und die nationalen Strategiepläne bezüglich der Agrarpolitik der Mitgliedstaaten ab 2026 nicht mehr hinsichtlich reformierter Klima- und Umweltvorhaben angeglichen werden.