Tierschutz in der Landwirtschaft – Freiwilligkeit reicht nicht aus

15. Februar 2022

Im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie sollen die EU-Rechtsvorschriften über das Wohlergehen von Nutztieren erneuert werden. Der aktuelle Rechtsrahmen besteht aus fünf EU-Richtlinien und zwei Verordnungen, die den Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben, beim Transport und zum Zeitpunkt der Tötung regeln. Ende 2023 plant die EU-Kommission eine überarbeitete Gesetzgebung vorzulegen.

Für den Bericht haben wir die Umsetzung der Bestimmungen des Tierschutzes in landwirtschaftlichen Betrieben in der EU, und zwar sowohl für die Tierarten, für die es spezielle Rechtsvorschriften gibt, als auch für andere Nutztierarten, geprüft.

Leider ist das Ergebnis in jeglicher Hinsicht enttäuschend: Der vorliegende Bericht unterstreicht einerseits vor allem die vorrangig wirtschaftlichen Interessen des Agrarsektors, und lässt andererseits häufig das Leid der Tiere außer Acht, welches durch die mangelhafte Umsetzung und Durchsetzung der EU-Tierschutzvorschriften verursacht wird. Ein Beispiel dafür ist die mangelnde Bereitschaft, sich mit dem Umfang der Fleischproduktion zu befassen, der dazu führt, dass die Tiere in Massen dicht gedrängt auf kleinem Raum untergebracht sind.

Des Weiteren beharrte im Ausschuss eine Mehrheit der Abgeordneten auf der lediglich freiwilligen Tierschutzkennzeichnung und verteidigte sehr problematische Änderungsanträge zur Förderung der Stopfleber-Produktion (‚foie-gras‘) - das ist absolut inakzeptabel! Die meisten Änderungsanträge, die im Plenum eingereicht werden, dienen also der Schadensbegrenzung.

Aus der Eurobarometer-Sonderumfrage 2016 zum Thema Tierwohl geht hervor, wie wichtig das Wohlergehen der Tiere für unsere BürgerInnen ist. 94 % der UnionsbürgerInnen vertreten die Ansicht, dass das Wohlergehen von Nutztieren wichtig sei, 82 % sind der Auffassung, dass Nutztiere besser geschützt werden sollten und 59 % sind bereit, 5 % mehr für tierwohlgerechte Erzeugnisse zu zahlen, sowie 52 % beim Einkauf auf Tierwohlkennzeichnungen zu achten.

Ich setze also auf die Vernunft, aber auch das Gewissen meiner KollegInnen im Plenum - denn Tierschutz ist nicht verhandelbar und darf nicht auf reiner Freiwilligkeit beruhen!

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