Schafhaltung in der EU fördern!

03. Mai 2018

Im heute abgestimmten Bericht über die derzeitige Lage und die Zukunftsperspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung in der EU fordert das Europaparlament alle Mitgliedstaaten auf, die Agrarumweltzahlungen auf Weideflächen für Schafe und Ziegen auszudehnen sowie Landwirtinnen und Landwirte zu unterstützen, die für einen verstärkten Tierschutz sorgen. Das ist ein wichtiger Ansatzpunkt für die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die uns in den nächsten Monaten ins Haus steht.

Außerdem fordern wir, diese Umweltzahlung festzulegen, um die Rolle anzuerkennen, die die Schaf- und Ziegenhaltung, insbesondere in Verbindung mit extensiver Weidehaltung für die Bereitstellung öffentlicher Güter in Bezug auf Folgendes spielt: Verbesserung der Böden und Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Ökosysteme, der ökologisch wertvollen Gebiete und der Wasserqualität, bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Vorbeugung gegen Überschwemmungen, Lawinen, Waldbrände und die damit einhergehende Erosion sowie Erhaltung des Landschaftsbildes und von Arbeitsplätzen.

Gekoppelte Beihilfen für die Schaf- und die Ziegenhaltung müssen bei der anstehenden Reform der GAP beibehalten, wenn nicht sogar aufgestockt werden, damit nicht noch mehr Betriebe in der EU aufgeben müssen. Deutschland muss sich ebenfalls dafür einsetzen.

Das Europaparlament stellt sich hierbei auf die Seite der Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter. Ob dies auch bei der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag der Fall ist, kann bezweifelt werden. Sie lehnt eine Weidetierprämie ab und ist der Meinung, dass der Markt die Angelegenheit schon regeln wird - mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Ungunsten der kleinbäuerlichen Schaf- und Ziegenhaltung in Deutschland.

Hintergrund

Die erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, vom Grundprinzip der von der Produktion entkoppelten Förderung auf nationaler Ebene abzuweichen. Dementsprechend können ausnahmsweise an die Produktion gekoppelte Direktzahlungen eingeführt werden, wie beispielsweise mit einer Kopplung an die Beweidung.

In 27 Mitgliedstaaten gibt es diese gekoppelten Zahlungen für bestimmte Sektoren, in 22 für die Schaf- und Ziegenhaltung. Die einzige Ausnahme ist bisher Deutschland.

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