Rechtsstaat in Polen – ein Jahr Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen

21. Oktober 2021

Exakt ein Jahr ist es am Freitag, 22. Oktober 2021 her, dass der Kampf der polnischen Regierung gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche seinen vorläufigen Tiefpunkt fand: Das polnische Verfassungsgericht, welches mittlerweile von der PiS-Regierung kontrolliert wird, entschied, dass selbst Schwangerschaften, die das Leben der Schwangeren riskieren oder bei denen der Fötus schwere und irreversible Schäden aufweist, nicht mehr abgebrochen werden dürfen.

Damit wurde den Frauen in Polen in diesen Fällen die letzte Möglichkeit genommen, in ihrem Land selbst über ihr Leben zu entscheiden. Frauen soll es so schwer wie möglich gemacht werden, ihre Entscheidung in die Tat umzusetzen. Und es passiert, was so oft passiert: Die, die die (finanziellen) Möglichkeiten haben, gehen ins Ausland. Und die anderen müssen auf unsichere, teils lebensbedrohliche Möglichkeiten der Beendigung einer Schwangerschaft zurückgreifen.

Seit einem Jahr kämpfen zahlreiche Frauen und Männer gegen diese Entscheidung und für die Wahrung des Menschenrechts auf Selbstbestimmung als Basis einer tatsächlichen Demokratie. Einige dieser Aktivist*innen sind in dieser Woche nach Straßburg gekommen, um gemeinsam mit der S&D-Fraktion und den anderen progressiven Fraktionen auf den Jahrestag und den weitergehenden Kampf der polnischen Frauen aufmerksam zu machen. In einer Debatte im Plenarsaal haben wir uns noch einmal solidarisch mit den polnischen Frauen gezeigt und ihnen versichert, dass wir nicht ruhen, bis sie die gleichen Rechte genießen wie Französinnen, Deutsche, Spanierinnen oder Belgierinnen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten können wir nicht akzeptieren, dass Ultrakonservative die Gesundheit und das Leben von Frauen gefährden. Dies ist ein Angriff gegen die Grundrechte von Frauen. Und ein Angriff auf die Grundwerde der EU.

Wir fordern daher die Europäische Kommission auf, den Anwendungsbereich des Art. 7, um Angriffe auf Grund- und Frauenrechte zu erweitern, und ein Vertragsverletzungsverfahren zu eröffnen. Denn so kann es nicht weitergehen!

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