Politische Geisterfahrt des Verkehrsministers endet vor dem EuGH

30. September 2016

Mein Kollege Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, hat eine Pressemitteilung zur Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der PKW-Maut veröffentlicht, der ich mich gern angeschlossen habe:

"Verkehrsminister Dobrindt kann es drehen und wenden wie er will: Seine Mautpläne sind nicht straßentauglich. Sie diskriminieren europäische Autofahrer und sind daher mit EU-Recht nicht vereinbar", kommentiert Ismail Ertug, verkehrspolitischer Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament.

"Dobrindt hat jegliche rote Ampeln der Kommission ignoriert - inklusive eines persönlichen Briefes der EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc. Wieso der Verkehrsminister trotzdem seine politische Geisterfahrt fortgesetzt hat, kann ich mir nur mit persönlichen Profilierungsgründen in Bayern erklären." „Die Doppelstrategie des Bundesministers ging somit nicht auf. Herr Dobrindt hat vergessen, dass auch in Brüssel deutsche Zeitungen gelesen werden. Ausländische Verkehrsteilnehmer als Wahlkampfzuckerl für potentielle Wähler im Bundeswahlkampf zu missbrauchen, war eine Einbahnstraße“, ergänzt Maria Noichl, stellv. Mitglied im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments.

Kernpunkt der Klage bleibt weiterhin die einseitige Belastung von EU-Ausländern. Inländische Autofahrer werden hingegen durch die gleichzeitige Senkung der Kfz-Steuer um die fällige Mautgebühr entlastet. Das verstößt gegen das Prinzip der im EU-Recht festgeschriebenen Nichtdiskriminierung.

"Angesichts der nicht einberechneten Verwaltungskosten ist fraglich, ob Dobrindt die ursprünglich vollmundig versprochenen 600 Millionen Euro überhaupt eingenommen hätte. Bei einem jährlichen Erneuerungsbedarf unserer Straßen von sieben Milliarden Euro, wäre die Pkw-Maut nicht mehr als ein Tropfen in den leeren Tank. Viel sinnvoller wäre es, über eine Ausweitung der Lkw-Maut nachzudenken", erklärt Ismail Ertug. "Die Klage gegen Deutschland zeigt deutlich, dass die Europäische Kommission dringend europaweit einheitliche Leitlinien für nationale Mautsysteme erarbeiten muss. Die Kommission muss nun liefern und ihre für nächstes Jahr versprochene Straßeninitiative vorlegen."

Das Verletzungsverfahren war bereits im Juni 2015 offiziell eingeleitet worden. Da die Bundesregierung keine plausiblen Gründe für eine Einführung der Pkw-Maut nennen konnte, zog die EU-Kommission nun vor den Europäischen Gerichtshof.

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