Parlamentsregeln müssen überarbeitet werden

01. Juni 2018

Der EuGH gibt dem Europaabgeordneten Janusz Korwin-Mikke aus Polen Recht mit seiner Klage, die darauf abzielte, einen Beschluss des Europäischen Parlaments zu seiner Disziplinierung zurückzuweisen. Es sei laut den Richterinnen und Richtern durch die Äußerungen von Korwin-Mikke weder zu einer Störung des parlamentarischen Betriebs gekommen, noch könne eine Rufschädigung der Institution erkannt werden, die eine Sanktionierung rechtfertigte.

Der Fall von Korwin-Mikke zeigt, dass die Regeln zur Disziplinierung im Parlament lückenhaft sind. In einer Zeit, in der voraussichtlich nach der nächsten Europawahl noch mehr Hassredner im Plenarsaal sprechen werden, sollten diese dringend angepasst werden.

Die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofes gehen zwar darauf ein, dass die Rede von Herrn Korwin-Mikke elementare Menschenrechte verletzt, zeigen aber auch, dass dies nach den Statuten nicht ausreicht, um den Abgeordneten zu disziplinieren.

Frauen oder Minderheiten zu diskriminieren und zu erniedrigen ist keine Meinungsäußerung, nicht am Stammtisch und nicht im Plenarsaal eines Parlaments. Wir brauchen im Parlament daher Regelungen, die jedem Hassredner eine Warnung sind und deutlich machen, dass ein solches Verhalten, selbst wenn es den parlamentarischen Betrieb nicht direkt stört, nicht toleriert wird.

Der fraktionslose Korwin-Mikke hatte während einer Aussprache zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle im März 2017 im Plenum des Europäischen Parlaments behauptet, dass Frauen weniger verdienen müssten, da sie weniger intelligent seien als Männer. EU-Parlamentspräsident Antonio Tajani hatte ihm daraufhin untersagt, das Parlament für ein Jahr lang gegenüber anderen Institutionen zu vertreten und ihm 30 Tagegelder gestrichen.

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