Panoramafreiheit - irreführende Berichterstattung

01. Juli 2015

Die sogenannte Panoramafreiheit wird zurzeit in Bezug auf den Bericht der Berichterstatterin Julia Reda (Piratenpartei/Fraktion der Grünen) im Rechtsausschuss, der sich federführend mit der Harmonisierung des Urheberrechts befasst, diskutiert.

Die Panoramafreiheit wird momentan in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Deutschland gehört zu den Ländern, die eine weitreichende Panoramafreiheit in den nationalen Urheberrechtsgesetzen verankert haben und eine umfassende Nutzung von im öffentlichen Raum befindlichen Gebäuden und Kunstwerken erlauben.

Entgegen anderslautender Medienberichte wird das Europäische Parlament am Donnerstag, dem 9. Juli keinesfalls über ein neues Gesetz zum Urheberrecht abstimmen. Wir ParlamentarierInnen geben in dem Initiativbericht lediglich Empfehlungen zur Reform des Urheberrechts an die EU-Kommission. Dabei geht es darum, welche Themen die Abgeordneten diesbezüglich als wichtig einstufen. Die Positionierung der Abgeordneten ist in diesem Fall nicht rechtlich bindend.

Den sozialdemokratischen Rechtsausschussmitgliedern (S&D) war es zudem in den Verhandlungen innerhalb des Ausschusses möglich, wichtige sozialdemokratische Forderungen im Bericht zu verankern, z.B. Ausnahmeregelungen für Bildungszwecke und die faire Bezahlung der Kulturschaffenden. In der Abstimmung im Ausschuss am 16. Juni befürworteten alle, bis auf die Front National, den Bericht.

Die Berichterstattung über die Panoramafreiheit war zuletzt leider irreführend. Ich werde, gemeinsam mit den anderen S&D-Abgeordneten, kommende Woche so abstimmen, dass die deutsche Regelung zur Panoramafreiheit gültig bleibt.

Zudem sind die europäischen SozialdemokratInnen in engem Austausch mit Kulturschaffenden im Bereich Bild und Film, die sich im Falle einer Beschränkung der Panoramafreiheit in ihrer Arbeit eingeschränkt sähen. Ebenso bin ich mit Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch, die besorgt sind, mit einer möglichen Einschränkung der Panoramafreiheit ihre selbst aufgenommen Bilder nicht mehr auf sozialen Plattformen teilen zu können, ohne eine mögliche Urheberrechtsverletzung zu begehen. Das Posten von Privatfotos auf Facebook ist für die Nutzerinnen und Nutzer allerdings keine kommerzielle Nutzung. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformbetreiber sozialer Netzwerke, die die Abtretung von Bildrechten des Nutzers zu kommerziellen Zwecken an die Netzwerkbetreiber vorsieht, wäre in solchen Fällen ohnehin unwirksam.

Es dürfen also weiterhin Urlaubbilder und Selfies vom Schloss Herrenchiemsee, dem Rosenheimer Rathaus, dem Deutschen Museum in München, etc. gemacht werden, ohne die Urheberrechte zu verletzen!

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