Öffentliche Gelder nur noch für öffentliche Leistungen

01. Juni 2018

Bald soll sich entscheiden, wohin künftig die Agrarmilliarden der Europäischen Union fließen: Die EU-Kommission hat am Freitag, 1. Juni 2018, die Legislativvorschläge für die neue Gemeinsame Agrarpolitik ab dem Jahr 2021 vorgelegt.

Der jetzige Zustand der EU-Agrarpolitik ist teilweise absurd: Das Geld, das an die Landwirtinnen und Landwirte geht, wird momentan hauptsächlich nach Fläche vergeben. Wir brauchen endlich eine Abkehr von der Flächenbezahlung hin zu einer Vergütung für gesellschaftlichen Mehrwert. Öffentliche Gelder nur noch für öffentliche Leistungen. Wenn ein Hofbesitzer oder eine Hofbesitzerin mit seinem oder ihrem Grund und Boden etwas Sinnvolles für die Öffentlichkeit beiträgt, sollen sie dafür entlohnt werden. Dabei kann es zum Beispiel um Beiträge für den Umwelt- und Klimaschutz gehen oder eine nachhaltige Bewirtschaftung.

Ob die EU-Kommission die Zeichen der Zeit erkannt hat, wird sich noch zeigen. Der Vorschlag, Flächenzahlungen zukünftig auf zwischen 60.000 und 100.000 Euro, bei anteiliger Berücksichtigung der Arbeitskosten, zu begrenzen, ist zumindest ein guter Schritt in die richtige Richtung. Dabei muss klar sein, dass Arbeitskosten, die von europäischen Steuergeldern bezahlt werden, ausschließlich für anständig entlohnte und sozialversicherungspflichtige Arbeit berechnet werden dürfen.

Die durch die Kappung frei werdenden Mittel müssen in einem nächsten Schritt für Gemeinwohlleistungen eingesetzt werden. Nur dann würde die Europäische Kommission mit einer ergebnisorientierten Agrarpolitik, wie von der europäischen Öffentlichkeit gefordert, ernst machen“, so Maria Noichl. Bisher würden die Vorschläge aber leidglich eine freie Verwendung für die Förderung kleiner und mittlerer Betriebe, Junglandwirte oder Umwelt- und Klimamaßnahmen vorsehen. „Eine größere Verantwortung bei den Mitgliedstaaten sehe ich grundsätzlich positiv, solange unsere europäischen Ziele dadurch nicht in Gefahr geraten. Das aufgrund der vorliegenden Vorschläge garantieren möchte, ist mir allerdings noch schleierhaft. Die EU-Kommission muss den Erhalt von Direktzahlungen an klare und anspruchsvolle Umwelt- und Klimaziele binden. Ein frei auswählbarer Maßnahmenkatalog oder niedrige Minimumstandards für Umwelt- und Klimaschutz bringen uns keinen Deut weiter.

Am Ende des Prozesses wünsche ich mir ein Rahmenwerk, das eine gerechtere und am Gemeinwohl ausgerichtete Agrarpolitik möglich macht. Die europäische Öffentlichkeit erwartet, dass europäische Steuermittel zweckgebunden eingesetzt werden und einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen oder fördern. Dafür liegt nun aber noch viel Arbeit vor uns.

Die Europäische Kommission hat am Freitag, 1. Juni, drei Rechtsakte (Gemeinsame Marktordnung, Horizontale Verordnung bezüglich der Zahlungsmodalitäten, Verordnung zum Strategischen Plan der GAP) zur zukünftigen Ausgestaltung der GAP vorgelegt. Im Mittelpunkt der Reformvorschläge steht ein neues Modell, durch das den Mitgliedstaaten eine höhere Verantwortung übertragen werden soll und die EU-Kommission sich weniger auf die Einhaltung von Vorschriften konzentriert, sondern mehr auf die Überwachung der Fortschritte und das Erreichen konkreter Ergebnisse.

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