Zusammen mit meiner Kollegin Rita Hagl-Kehl, Mitglied des Deutschen Bundestages, fordern wir von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmit Nachbesserungen bei der Öko-Verordnung. Unsere gemeinsam Pressemitteilung könnt ihr hier lesen:
„Der Vorschlag zur Öko-Verordnung muss von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt nachgebessert werden. Unseren Öko-LandwirtInnen und amtlichen Behörden in Deutschland droht ansonsten ein Verwaltungschaos. Der vorliegende Text schießt weit über das Ziel hinaus. Völlig praxisfern sollen Kontaminationsspuren bei Öko-Produkten zwingend zu amtlichen Verfahren führen, ohne dass die Relevanz der Spuren genau geprüft wird. Den heimischen ErzeugerInnen droht Rechtsunsicherheit - den amtlichen Behörden eine Verfahrensflut“, so die Agrarexpertin und Europaabgeordnete Maria NOICHL.
Die Bundestagsabgeordnete Rita HAGL-KEHL, SPD-Expertin für den Öko-Landbau im Deutschen Bundestag, stellt dazu fest: „Der ausverhandelte Kompromiss bedarf noch einiger Nachbesserungen. Einer Abkehr von der Prozessorientierung hin zu einer Produktorientierung erteilen wir aber eine Absage. Dass Spurenfunde ohne Prüfung auf Relevanz behördliche Untersuchungen auslösen, würde aber genau dies im Öko-Sektor festschreiben.“
„Um sicher zu gehen, dass der Kompromiss zur Öko-Verordnung den Sektor nach vorne bringt, bedarf es einer tiefgründigen Analyse. Bereits jetzt wird klar, dass der Sektor mit dem neu verhandelten Bio-Recht auch einige dicke Kröten zu schlucken hätte. Ohne Nachbesserungen sehe ich keinen Fortschritt für den deutschen Bio-Sektor“, so die Europaabgeordnete Maria NOICHL.
„Wir wollen, dass die europäischen Mindeststandards für den Ökolandbau die Entwicklung des Marktes für Bio-Lebensmittel nicht gefährden, sondern unterstützen. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt muss jetzt liefern und auf eine Nachbesserung der Öko-Verordnung drängen", so Rita HAGL-KEHL, MdB
Hintergrund: Die europäischen Institutionen haben sich nach langjährigen Verhandlungen in sogenannten Triologverhandlungen am 28. Juli 2017 auf einen Kompromiss bei der Öko-Verordnung geeinigt. Vier verschiedene Ratspräsidentschaften waren an den Verhandlungen beteiligt. Am kommenden Montag wird zunächst der Rat über den vorliegenden Vorschlag abstimmen. Falls der Kompromiss unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit findet, stimmen die Europaabgeordneten im Oktober 2017 im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments über das Trilogergebnis ab. Die Öko-Verordnung sieht neue Regeln für die Herstellung, Verarbeitung und Importe ökologischer Produkte in der Europäischen Union vor.