Die EU-Kommission will am morgigen Internationalen Frauenkampftag, Dienstag, 8. März, einen Richtlinien-Entwurf gegen Gewalt an Frauen vorstellen. Die S&D-Fraktion hatte eine solche Richtlinie seit Langem gefordert. Zur Regelung gehören Unterstützung und Maßnahmen zum Schutz gegen Gewalt sowie zur Hilfe für Opfer und Mindeststandards bei der Strafverfolgung.
Maria Noichl, gleichstellungspolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
"Gut, dass die EU-Kommission endlich ihr Versprechen eingelöst hat, Gewalt gegen Frauen europaweit zu bekämpfen. Nachdem die EU-Ratifizierung der Istanbul-Konvention seit Jahren im Rat festhängt, folgt die EU mit einer eigenen Richtlinie nun dem Plan B, den wir Sozialdemokrat*innen so lange fordern. Vergewaltigung wird im Text klar definiert, das Einverständnis in den Mittelpunkt gerückt, wie es in Deutschland auch durch die Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 endlich geschehen ist. Dies wird damit nun europaweit Standard werden, ‚Nein heißt Nein‘ muss überall in der EU gelten. Die Richtlinie treibt die Prävention sowie die europaweite Erhebung verlässlicher statistischer Daten voran. Der Gesetzesvorschlag ist eine sehr gute Nachricht für Frauen sowie Organisationen in der EU, die gegen Gewalt und Diskriminierung arbeiten.
Durch die in manchen Bereichen nach wie vor fehlende Rechtsgrundlage in der EU, ist die Richtlinie jedoch nicht das allumfassende Instrument, das wir uns gewünscht hätten. Der Vorschlag kann daher nur ein weiterer Schritt zur europaweiten Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt sein."
Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion:
„Es ist eine Schande, dass Gewalt gegen Frauen auch im 21. Jahrhundert noch immer zum Alltag gehört. Die Beschränkungen der Pandemie, haben die Situation vielerorts zusätzlich verschlimmert. Ich begrüße, dass die geplante Richtlinie explizit auch Gewalt gegen Frauen online umfassen soll. Noch immer verursacht das Gefühl des vermeintlich rechtslosen Raumes im Netz, dass überdurchschnittlich oft Frauen zur Zielscheibe verbaler physischer Gewalt werden.
Positiv ist auch, dass die Richtlinie Genitalverstümmelung aufgreift und ihre europaweite Kriminalisierung durchsetzen möchte. Eine Bedrohung, die nicht nur außerhalb der EU, sondern direkt vor unserer Haustür real existiert: Nach Schätzungen leben rund 600.000 beschnittene Frauen in der Europäischen Union und weitere 180.000 Mädchen sind dem Risiko der Genitalverstümmelung ausgesetzt.. Wichtig ist, dass nicht nur die durchführende Person bestraft werden soll, sondern auch die Person, die das Kind dabei begleitet: Wer dabei ist, wer zuschaut, wer die Entscheidung trifft, macht sich schuldig.“
Nach der Vorstellung der EU-Kommission verhandeln Vertreter*innen von Kommission, Europäischem Parlament und Rat über eine Vereinbarung, über die das Europäische Parlament im Anschluss final abstimmen wird.