Kuchen schmeckt besser ohne Chemikalien!

03. März 2016

Spanien muss in die saure Zitrone beißen! So kann man das heute veröffentlichte EuGH-Urteil wohl am treffensten kommentieren. In zweiter Instanz hat der Gerichtshof nämlich eine Klage Spaniens gegen die EU-weite Kennzeichnungspflicht chemischer Stoffe bei Zitrusfrüchten abgewiesen.

Wenn Zitronen, Orangen oder Mandarinen mit Chemikalien oder Konservierungsstoffen behandelt wurden, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher das wissen!

Früher schrieben die Einfuhrländer die Kennzeichnung von chemischen Stoffen unabhängig voneinander vor. 2011 wollte die EU-Kommission dies vereinheitlichen und legte für alle Mitgliedsländer eine entsprechende Kennzeichnung für nach der Ernte behandelte Zitronen, Mandarinen und Orangen fest. Das weicht allerdings von einer Norm der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen ab, die diese Auskunft als freiwillig ansieht. Spanien argumentierte, dass Zitrusfrüchte strengeren Regeln unterworfen seien als andere Obstsorten.

Das ist doch logisch! Zitronen- und Orangenschalen verwenden wir für die Zubereitung von Gebäck, Konfitüre, Limonade und Likör - wer möchte da schon Chemikalien drin haben? Deshalb ist offensichtlich, dass hier strengere Regeln gelten müssen als bei Melonen oder Bananen, deren Schalen ohnehin in der Tonne landen. Der EuGH hat hier völlig richtig für den Verbraucherschutz entschieden.

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