Am Dienstag hat das Europäische Parlament in erster Lesung über die neuen Regeln zum Klonen von Tieren abgestimmt. Wir haben den halbherzigen Vorschlag der Europäischen Kommission deutlich nachgebessert.
Klonfleisch wird in keinem europäischen Supermarkt landen. Europa ist auch zukünftig ein Garant für Genuss mit gutem Gewissen.
Wenn die Verbraucher kein Klonfleisch wollen, dann reicht es nicht, nur das Klonen zu verbieten, auch dem Fleisch von Klonnachkommen muss ein Riegel vorgeschoben werden. Klonfleisch und Klonmilch sind nun vom Tisch. Zudem haben wir durchgesetzt, dass Eizellen und Samen von Klontieren nicht in die EU eingeführt werden dürfen.
Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission enthielt nur ein zeitlich befristetes Klonverbot. Auch das haben wir Abgeordneten geändert. Um Rechtssicherheit zu schaffen und keine Ungewissheit bei den Verbrauchern aufkommen zu lassen, haben wir uns für ein dauerhaftes Verbot des Klonens ausgesprochen. Und das betrifft nicht nur Rinder oder Schweine, sondern alle Nutztierarten.
Ein weiterer Kritikpunkt beim Klonen betrifft die damit verbundenen Qualen der Tiere. Wer Tiere klont, verursacht großes Leid bei den Muttertieren und auch bei den Klonen selbst. Zwischen 1998 und 2007 durchgeführte Studien haben gezeigt, dass sich beim Klonen für die Tiere nichts verbessert hat. Die Muttertiere leiden oft unter Funktionsstörungen der Plazenta. Es kommt zu schweren Geburten, da die Nachkommen, insbesondere bei Rindern, unnatürlich groß sein können. Die Klontiere selbst sterben häufig bereits vor, während oder kurz nach der Geburt an Herz-Kreislauf-Versagen oder Atmungsproblemen.
In einem nächsten Schritt muss sich der Ministerrat mit dem Dossier befassen. Der Beginn der Arbeiten daran ist für Oktober 2015 geplant. Mit einem schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist also nicht zu rechnen.