Keine Steuergelder für Sozialdumping

05. Februar 2021

Die europäische Agrarpolitik braucht ein rotes Herz. Hierbei geht es um die Einhaltung von grundlegenden Vorschriften des Sozial- und Arbeitsrechts bei der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in landwirtschaftlichen Betrieben. Direktzahlungen dürfen zukünftig ausschließlich den Betrieben zufließen, die alle abhängig Beschäftigten nach dem Standard des jeweiligen Mitgliedstaates bezahlen, versichern und für diese Steuern abführen. Dies schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und gleichzeitig die anständigen ArbeitgeberInnen.

Etwa 61 % der Arbeitskräfte in der Europäischen Union gehen im Landwirtschaftssektor einer sogenannten informellen Beschäftigung nach. Prekäre Arbeit und Schwarzarbeit ist weit verbreitet im Sektor und führt zu unlauterem Wettbewerb für die Landwirtinnen und Landwirte, die die geltenden Arbeitsnormen einhalten und unter denen leiden, die Arbeits- und Sozialstandards nicht respektieren. Ein Betrieb, der illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit betreibt, muss deshalb zwingend von europäischen Direktzahlungen ausgeschlossen werden. Sanktionen bei der Verletzung von Mindeststandards des Sozial- und/oder Arbeitsrechts sind in anderen EU-Politiken bereits heute Praxis, nicht aber bei der jährlichen Auszahlung von bisher 53 Milliarden Euro in der Landwirtschaft.

Ich appelliere an die AgrarministerInnen der Bundesländer, und ganz besonders an Bundesministerin Klöckner, die Forderung des Europäischen Parlaments zu unterstützen. Die Vorschläge des Europäischen Parlaments stellen keine weitere Belastung für die europäischen LandwirtInnen dar, sondern zielen darauf ab, die Einhaltung von Mindeststandards in der Branche sicherzustellen und unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Deutschland hat auf europäischer Ebene eine gewichtige Stimme. Diese muss in Zukunft für eine nachhaltigere Agrarpolitik und eine faire Behandlung der ArbeitnehmerInnen erhoben werden.

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