Kein Aufweichen der Gentechnik-Gesetzgebung!

05. Juli 2023

Am heutigen Mittwoch, den 5. Juli 2023, hat die EU-Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag zur Regulierung von neuen Züchtungsmethoden, der Neuen Gentechnik, vorgelegt. Der Vorschlag macht deutlich, dass die EU-Kommission die aktuell geltenden Regeln für Eingriffe in Pflanzen-DNA durch CRISPR/Cas oder andere Techniken weitreichend aufweichen möchte.

Ich sehe den Kommissionsvorschlag mit großer Sorge. Für mich hat das Vorsorgeprinzip bei Züchtungen und bei der Neuen Gentechnik, insbesondere bei neuen Methoden wie CRISPR/Cas, absoluten Vorrang. Eine diesbezügliche Aufweichung der EU-Regelungen, wie aktuell von der EU-Kommission vorgeschlagen, lehne ich ab, da der notwendige Schutz aus den bisher geltenden Koexistenzregelungen, Rückverfolgbarkeit und Transparenz teilweise abgeschafft werden würde, was verheerende Konsequenzen für die Koexistenz von konventioneller und ökologischer Landwirtschaft hätte, weil sich letztere weiter an die strenge Gentechnik-Gesetzgebung halten muss. Des Weiteren würden Produkte aus der Neuen Gentechnik ungekennzeichnet auf den Markt kommen.

Die Neue Gentechnik ist ein sehr dynamisches Innovationsgebiet, dass sich unheimlich schnell weiterentwickelt. Daher bin ich der Meinung, dass eine verpflichtende Risikoprüfung notwendig ist, da die Risiken der Neuen Gentechnik weit über die der konventionellen Züchtung hinausgehen.

Wir wissen von unbeabsichtigten genetischen Veränderungen durch die Neue Gentechnik, die in der wissenschaftlichen Literatur dokumentiert worden sind. Wir müssen davon ausgehen, dass sie sich auf die Sicherheit des manipulierten Organismus auswirken werden. Deshalb plädiere ich für die Wahrung des Vorsorgeprinzips.

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