In der Abstimmung am 27.10.2015 in Straßburg zum "Telekom-Single-Market-Paket" habe ich mich für alle Änderungsanträge ausgesprochen, die die Netzneutralität garantieren und damit gegen das Trilogergebnis gestimmt.
Aus zwei Gründen konnte ich nicht für den vorliegenden Text stimmen:
Zunächst halte ich die Verknüpfung der Roaming-Gebühren mit der Netzneutralität, wie in diesem Gesetzentwurf geschehen, für ein skandalöses und undemokratisches Vorgehen. Diese unsägliche Verknüpfung führt dazu, dass wir, im Namen der Abschaffung der Roaming-Gebühren, gegen eine klar definierte und gesicherte Netzneutralität stimmen sollten.
Zwar macht der vorgelegte Text deutlich, dass der gesamte Datenverkehr gleich zu behandeln ist. Eine eindeutige Definition von Netzneutralität sucht man jedoch vergebens. Ein Internet der zwei Geschwindigkeiten, das Daten nicht mehr gleich behandelt, ist wettbewerbsverzerrend und diskriminiert die Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen. Informations- und Kommunikationsfreiheit sowie die Sicherung der Vielfalt im Internet stehen durch diesen Text auf dem Spiel.
Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um einen Text in zweiter Lesung handelt, gibt es keine Endabstimmung. Nur die Annahme von mindestens einem der Änderungsanträge hätte dazu geführt, dass der Entwurf automatisch abgelehnt worden wäre.
Leider gab es für keinen der Änderungsanträge eine Mehrheit, wodurch der Text automatisch angenommen wurde.
Nun liegen die Ausgestaltung, und damit auch die Verantwortung, Meinungsfreiheit und Gleichheit der Nutzerinnen und Nutzer zu garantieren, in den Händen der nationalen Behörden.