Gesunde Lebensmittel für gesunde Kinder

28. Mai 2015

Am gestrigen Mittwochabend hat eine breite Mehrheit des Europäischen Parlaments ein neues Schulprogramm für Obst und Gemüse sowie Milcherzeugnisse verabschiedet

Jedes Jahr profitieren 30 Millionen Schülerinnen und Schüler, auch in Bayern, von den zwei EU-finanzierten Programmen zu Schulmilch einerseits und zu Schulobst bzw. -gemüse andererseits. Ziel ist es, vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl von übergewichtigen Kindern, diese zu ermuntern, sich gesund zu ernähren und sich gesunde Essgewohnheiten anzueignen. Mit dem aktuellen Kommissionsvorschlag sollen beide Programme zusammengefasst werden, um so deren Effizienz zu erhöhen.

Das Programm ist auch in Oberbayern und Schwaben ein fester Bestandteil des Alltags der Schülerinnen und Schüler. Mit dem nun vorliegenden Vorschlag entbürokratisieren wir die alten Verordnungen und setzen neue Akzente für eine gesunde Ernährung. Für uns SozialdemokratInnen war dabei klar, dass wir nur gesunde Lebensmittel mit dem Programm fördern wollen-

Immer mehr Kinder in Deutschland und Europa ernähren sich ungesund und sind übergewichtig. In Bayern sind es mittlerweile 8,4 Prozent der Erstklässler. Ich habe daher kein Verständnis für die Bestrebungen der Konservativen, Kakao oder Milch mit Geschmackszusätzen in das Programm aufzunehmen. Kakao und aromatisierte Milch haben in diesen Programmen nichts zu suchen und führen es ad absurdum. Das Programm soll für eine gesunde Ernährung unserer Kinder sorgen und diese nicht an zuckerhaltige Getränke gewöhnen. Durch den Vorschlag sollen in Zukunft zudem mehr Schulen von den Programmen profitieren können.

Nach wie vor ist jedoch unklar, ob die Europäische Kommission den vorliegenden Vorschlag zu den Schulprogrammen wieder zurückzuziehen wird. Hintergrund ist der interinstitutionelle Streit zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament über die Rechtsgrundlage des Vorschlags. Das Europäische Parlament beruft sich dabei auf Artikel 43 (2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), während der Europäische Rat den Artikel 43 (3) AEUV als Rechtsgrundlage annimmt. Letzteres hätte das Europäische Parlament von den entscheidenden Punkten der Schulprogramme ausgeschlossen.

Hintergrund

Der verabschiedete Bericht ist für das Europäische Parlament die Grundlage für mögliche Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission im Rahmen sogenannter Trilogverhandlungen. Eine Einigung auf den Artikel 43 (2) AEUV als Rechtsgrundlage ist dafür eine Bedingung.

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