Frauen kennen die Diskriminierungen, die ihr Geschlecht mit sich bringt nur zu gut: mangelnde Teilhabe in Entscheidungspositionen, eine geschlechtsspezifische Lohn- und Rentenlücke sowie eine größere Gefahr, von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen zu sein.
Was im städtischen Raum bereits schwerwiegend ist, wirkt in den ländlichen Räumen häufig noch verstärkt. Hinzu kommen hier nämlich oftmals fehlende öffentliche Dienstleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, ein erschwerter Zugang zum Arbeitsmarkt und auf lange Sicht ein Mangel an Perspektiven.
Dort, wo im EU-Durchschnitt 58% der Frauen als Familienmitglieder in landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten und gleichzeitig nur 30% der Betriebe von Frauen geführt werden, wird die besondere Verletzbarkeit der Frauen deutlich. Selbst wenn Frauen ihren eigenen Betrieb führen, ist der weitaus kleiner als der durchschnittliche Betrieb, der von einem Mann geführt wird. Viele europäische Fördermöglichkeiten bleiben den Frauen so versperrt und die Möglichkeit einer Erweiterung wird häufig durch das mangelnde Vertrauen der Banken blockiert.Programme, die zur Unterstützung des ländlichen Raums und der Landwirtschaft ausgerufen werden, werden statistisch betrachtet nach wie vor weitaus häufiger von Männern als von Frauen in Anspruch genommen.
Da Frauen jedoch häufig die treibende Kraft einer Diversifizierung der Aktivitäten und einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums sind, müssen gerade sie unterstützt und ihre Abwanderung verhindert werden. Dabei geht es um spezielle Anreize, aber auch um grundlegende Absicherung. Frauen haben einen Anspruch auf individuelle Rechte. Dazu gehört die Möglichkeit, Mutterschaftszeit zu nehmen genauso wie eine Sozialversicherung oder der Zugang zu Bildung und Rente. Dies kann jedoch nur garantiert werden, wenn Frauen, die in ländlichen Betrieben arbeiten, auch als Arbeitskräfte gemeldet und abgesichert werden. Dass dies in Teilen der EU noch immer nicht der Fall ist, ist skandalös, und zeigt, dass sie mitarbeitende Ehefrau oft weniger Rechte hat als ein Knecht.
Das Europäische Parlament appelliert mit dem heute im Plenum angenommenen Entschließungsantrag daher sowohl an die Mitgliedstaaten als auch an die Kommission, Rechtssicherheit für die betroffenen Frauen zu erreichen und gleichberechtigen Zugang zu Grundbesitz, Krediten und Informationen sicherzustellen. Dabei sollte die Verteilung von Mitteln aus der ersten und zweiten Säule auch die spezifische Situation von Frauen in der Landwirtschaft und in ländlichen Räumen bedenken. Denn nur so kann die GAP den Herausforderungen bei der Weiterentwicklung des ländlichen Raums auch gerecht werden und die Potentiale aller dort lebenden Menschen stärken.