Finanzmittel künftig für gesellschaftlichen Mehrwert statt für Flächenbesitz

30. Mai 2018

Es geht um die Reform des größten Budgets der Europäischen Union: die Agrarmittel. Das Europäische Parlament stimmt am Mittwoch, 30. Mai, in Straßburg über den Bericht zur Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft, der als der erster Fingerzeig des Europäischen Parlaments zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach dem Jahr 2020 gilt.

Besonders wichtig wäre jetzt der Beginn eines Kurswechsels durch das Europaparlament: Agrargelder sollen künftig nicht mehr für den reinen Flächenbesitz, sondern für konkrete Leistungen für die Gesellschaft ausgegeben werden. Wenn dieser Gedanke tatsächlich mit der Unterstützung der Mitgliedstaaten in der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt wird, sind wir einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung gegangen.

Die neue Agrarpolitik muss sich in erster Linie an den Gemeinwohlzielen, wie dem Umwelt-, Klima-, Wasser und Tierschutz, orientieren und Landwirtinnen und Landwirte für öffentliche Aufgaben mit öffentlichem Geld einen echten Lohn bezahlen.

Die europäische Öffentlichkeit erwartet, dass europäische Steuermittel zweckgebunden eingesetzt werden und einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen oder fördern. Die bisherigen Zahlungen, rein nach Flächenbesitz, werden diesem Kriterium nicht gerecht. Positiv ist daher, dass sich der Agrarausschuss für eine Knüpfung der Gelder an klare Bedingungen sowie für eine EU-weit verpflichtende Kappung und Degression der Direktzahlungen eingesetzt hat. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die Konservativen dies im Plenum nicht wieder verwässern. Die Agrarpolitik soll zukünftig in einem ergebnisorientierten Model nachhaltige Landwirtschaft unterstützen. Mit blinder Gießkannenförderung ist dies nicht mehr vereinbar.

Leider haben wir bereits bei der Abstimmung im Agrarausschuss gesehen, dass die CDU/CSU-Gruppe bei vielen Vorschlägen auf der Bremse stand. Es ist zum Beispiel schade, dass eine konservative Mehrheit für den Pestizideinsatz auf ökologischen Vorrangflächen gestimmt hat.

Die Europäische Kommission wird am kommenden Freitag, 1. Juni 2018, Legislativvorschläge vorlegen, wie sie sich die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 vorstellt. Erwartet werden drei Rechtsakte (Gemeinsame Marktordnung, Horizontale Verordnung bezüglich der Zahlungsmodalitäten, Verordnung zum Strategischen Plan der GAP).

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