Europäische Steuergelder zweckgebunden einsetzen

20. März 2018

Die europäische Öffentlichkeit erwartet, dass europäische Steuermittel zweckgebunden eingesetzt werden und diese einen gesellschaftlichen Mehrwert bringen. Die bisherigen Zahlungen rein nach Flächenbesitz werden diesem Kriterium nicht gerecht. Zukünftig sollen europäische Gelder ausschließlich für die Erbringung von öffentlichen Gütern, wie dem Umwelt-, Klima-, Wasser und Tierschutz, ausgegeben werden.

Gestern haben wir Mitglieder des Agrar-Ausschusses unsere Änderungsanträge für den Initiativbericht des Europäischen Parlaments über die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft eingereicht. Der Bericht soll am 17. Mai abgestimmt werden. Die EU-Kommission wird daraufhin ihre Legislativvorschläge zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vorstellen. Aktuell ist dafür der 29. Mai vorgesehen.

Die neue GAP muss sich in erster Linie an den Gemeinwohlzielen orientieren und Landwirtinnen und Landwirte für öffentliche Aufgaben mit öffentlichem Geld einen echten Lohn bezahlen. Dies bringt die europäischen Gelder direkt in die Hände der Landwirtinnen und Landwirte, die in Bereichen wie Umwelt-, Klima- und Wasserschutz sowie des Tierwohls, über dem gesetzlich verankerten Minimum wirtschaften und somit einen echten Mehrwert für die europäische Gesellschaft und die Generationen nach uns erarbeiten.

Hier könnt Ihr die Sozialdemokratischen Eckpunkte zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 nachlesen.

Hintergrund

Aktuell gehen jährlich in etwa 42 Milliarden Euro des EU-Budgets an Direktzahlungen an europäische Landwirtinnen und Landwirte. In etwa 3 Prozent der Betriebsinhaber erhalten dabei über 50 Prozent der Direktzahlungen. Die Einkommenssituation der Landwirtinnen und Landwirte wird dabei nicht kontrolliert. Einzige Bedingung für den Erhalt von Direktzahlungen ist das sogenannte „Greening“ auf 5 Prozent der Flächen, die einen ökologischen Mehrwert bringen sollen.

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