Europa sagt der von ihr verursachten globalen Urwaldvernichtung den Kampf an

15. Dezember 2022

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 420 Millionen Hektar Wald - eine Fläche größer als die EU - durch Entwaldung verloren gegangen sind. Der EU-Verbrauch macht etwa 10 % der weltweiten Entwaldung aus. Auf Palmöl und Soja entfallen mehr als zwei Drittel. Jetzt sagt Europa der von ihr verursachten globalen Urwaldvernichtung den Kampf an.

Am Dienstag, den 5. Dezember 2022, erzielten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung mit den EU-Rat und der Kommission über ein neues Gesetz über entwaldungsfreie Produkte. Es verpflicht Unternehmen dazu, zu überprüfen und eine so genannte "Sorgfaltserklärung" abzugeben, dass Waren, die in der EU auf den Markt gebracht werden, nach dem 31. Dezember 2020 nirgendwo in der Welt zu Entwaldung und Waldschädigung geführt haben. Dem vereinbarten Text zufolge wird zwar kein Rohstoff als solcher verboten, aber Unternehmen dürfen ihre Produkte ohne eine solche Erklärung nicht mehr in der EU verkaufen. Wie von uns Abgeordneten gefordert, müssen die Unternehmen auch nachweisen, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften des Produktionslandes, einschließlich der Menschenrechte, eingehalten werden.

Das neue Gesetz soll den europäischen Verbraucher:innen garantieren, dass die von ihnen gekauften Produkte nicht zur Zerstörung und Verschlechterung der Wälder, einschließlich der unersetzlichen Primärwälder, beitragen und soll somit den Beitrag der EU zum Klimawandel und zum Verlust der biologischen Vielfalt weltweit verringern. Dabei gelten die neuen Rechtsvorschriften für folgende Produkte: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz sowie für Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden (z. B. Leder, Schokolade und Möbel). In den Gesprächen gelang es meinen Kolleg:innen, Kautschuk, Holzkohle, bedruckte Papierprodukte und eine Reihe von Palmölderivaten hinzuzufügen. Das Parlament setzte auch eine breitere Definition der Waldschädigung durch: Sie umfasst die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder andere bewaldete Flächen sowie die Umwandlung von Primärwäldern in gepflanzte Wälder.

Die Kommission prüft spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten, ob der Geltungsbereich auf andere bewaldete Flächen ausgedehnt werden soll. Spätestens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten prüft die Kommission auch eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf andere Ökosysteme, einschließlich Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand und hohem Wert für die biologische Vielfalt sowie auf andere Rohstoffe. Gleichzeitig prüft die Kommission, ob es notwendig ist, die EU-Finanzinstitute zu verpflichten, ihren Kund:innen nur dann Finanzdienstleistungen zu erbringen, wenn sie der Auffassung sind, dass nur ein geringes Risiko besteht, dass diese Dienstleistungen zur Entwaldung führen.

Die zuständigen EU-Behörden werden Zugang zu den von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, wie z. B. den Geokoordinaten, haben und Kontrollen durchführen. Sie können beispielsweise mit Hilfe von Satellitenüberwachungsinstrumenten und DNA-Analysen überprüfen, woher die Produkte stammen.

Das Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch förmlich genehmigen. Das neue Gesetz wird 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten, einige Artikel werden jedoch erst 18 Monate später gelten.

Für unsere Fraktion war die Einigung ein wichtiger Schritt nach vorne, auch wenn nicht alle unsere Forderungen durchgesetzt werden konnten. Zum Beispiel enthält das Gesetz keine strengen Bestimmungen zum Schutz der Landrechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften, die sich immer wieder als die besten Hüter der Wälder erwiesen haben. Dafür muss der Rat verantwortlich gemacht werden. Unsere Fraktion hatte gefordert, einen entsprechenden Schutz in die Verordnung aufzunehmen.

Teilen