Die EU-Vorschriften zum Tiertransport gelten auch für gemeinnützige Organisationen, die Haustiere aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen vermitteln.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag aufgrund der Klage eines gemeinnützigen Vereins entschieden. Das EuGH-Urteil stärkt den Tieren im wahrsten Sinne des Wortes den Rücken und ist richtungsweisend im Kampf gegen den europaweiten Haustierschmuggel.
Der Kläger ist der gemeinnützige Verein Pfotenhilfe-Ungarn, der bei dem Transport von vermittelten Hunden aus Ungarn tierseuchenrechtliche Anzeige- und Registrierungspflichten nicht anwenden wollte. Auch die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren sollte nach Ansicht des Klägers beim Transport nicht greifen. Auf unseren Straßen gehören tierschutzwidrige Transporte und Schmuggel von Haustieren zum Alltag. Daher begrüße ich das EuGH-Urteil, das prinzipiell die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen von allen Beteiligten verlangt. Das muss sowohl für Organisationen mit Gewinninteressen gelten, als auch für solche, die sich nur um die Vermittlung von Tieren kümmern. Die Entscheidung des EuGH wird zumindest etwas Licht in die dunklen LKW-Laderäume auf Europas Straßen bringen.
Der tierschutzgerechte Transport in der EU muss von allen Beteiligten eingehalten und zukünftig grundsätzlich verbessert werden. Dazu muss die EU-Tiertransport-Verordnung weitgehend reformiert werden. Zudem muss der Gesetzgeber Transportzeiten, Ladedichte, Temperaturregelung und Kontrollwege grundlegend ändern. In den kommenden Wochen wird aus dem Europäischen Parlament eine Initiative zu einem harmonisierten verpflichtenden System zur Identifizierung und Registrierung von Haustieren kommen. Damit könnte man dem Millionen-Geschäft der Schmuggler das Handwerk legen und den europaweiten Transport von Haustiere besser nachverfolgen.