Zusätzlich zur Richtlinie der Frauen in Aufsichtsräten befindet sich nun ein weiterer wichtiger Gesetzesvorschlag auf der Zielgeraden. In der letzten Woche konnten sich EU-Parlament, Rat und EU-Kommission, vorläufig auf eine Richtlinie über Lohntransparenz einigen.
In der nächsten Woche steht dann die finale Einigungen auf einen genauen Text an, der bis dahin noch bis in die kleinsten Details ausgehandelt werden wird. Die Richtlinie wird künftig sicherstellen, dass Beschäftigte ein Anrecht auf detaillierte Informationen über die Gehälter in ihrem Unternehmen erhalten und somit ihre Entlohnung besser vergleichen können. Dies wird auf Druck des Parlamentes Unternehmen ab bereits 100 Beschäftigten betreffen – dies wird also auch in Deutschland, die Zahl der zu erreichenden Frauen erhöhen. Zudem konnte ein Verbot von Verschwiegenheitsklauseln und die Stärkung von Gewerkschaften durchgesetzt werden. Sollte dies nicht eingehalten werden, drohen hohe Bußgelder. Ein von uns durchgesetztes wichtiges Instrument zum Vergleich der Arbeit ist zudem der hypothetische Vergleich, der greift wenn keine reale Person existiert, mit der jemand verglichen werden kann. Zudem soll in Zukunft eine Überwachungsstelle auch sektorübgreifend Daten sammeln und veröffentlichen, um auch einen sektorübergreifenden Vergleich zu ermöglichen. Frauen verdienen im EU-weiten Durchschnitt immer noch 14,1 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. In Deutschland stehen die Frauen noch weitaus schlechter da mit 21 Prozent. Dieses Instrument wird dazu beitragen, die Lücke endlich schnell zu schließen!