Die Europa-Abgeordneten haben heute in Brüssel für mehr Lohntransparenz gestimmt. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist einer der Grundsätze der EU. Allerdings bleibt die Umsetzung und die Durchsetzung dieses Prinzips eine Herausforderung: Das durchschnittliche Lohngefälle zwischen den Geschlechtern liegt in der EU immer noch bei 13 Prozent, in Deutschland sogar bei 18 Prozent – auch auf Grund von mangelnder Transparenz bei den Gehältern. Diese geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede anzugleichen, ist Ziel der Richtlinie.
Maria Noichl, S&D-Sprecherin im Ausschuss für Gleichstellung und die Rechte der Frau:
"Ich bin stolz und froh, dass wir mit dieser Richtlinie einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung gehen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Wenn der politische Wille in der EU vorliegt, können Steine versetzt und richtungsweisende Richtlinien für die Rechte der Frauen angenommen werden. Gehälter sollen und dürfen in Zukunft kein Geheimnis mehr sein. Das Recht auf direkten Vergleich zwischen Kolleginnen und Kollegen wird nun europaweite Realität - und dem Gender Pay Gap nun ein für alle Mal der Garaus gemacht.
Wir haben mit dieser Richtlinie ein Ergebnis erreicht, dass sich sehen lassen kann: Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeiter*innen müssen regelmäßig über die Situation der Gehälter berichten und Auskünfte geben. Damit wird auch in Deutschland nochmal eine Schippe draufgelegt und mehr Frauen als bisher können ihr Gehalt überprüfen."
Gaby Bischoff, S&D-Vizepräsidentin sowie arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD:
"Wir werden nicht ruhen, bis wir unser Ziel erreichen: gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Mit der neuen EU-Richtlinie geben wir Frauen ein weiteres Instrument an die Hand, um rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen. Wir stärken Klägerinnen den Rücken und befähigen sie, ihre Rechte einzufordern. Indem wir den Schleier über Löhne und Gehälter lüften, machen wir Ungleichbehandlung sichtbar und angreifbar."
Ist die Abstimmung erfolgreich, sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinie innerhalb der kommenden drei Jahren umzusetzen.