Endlich mehr Gleichstellung bei Pflege und Kinderbetreuung!

04. April 2019

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am Donnerstag, 4. April 2019, über neue Maßnahmen abgestimmt, die das Berufs- und Familienleben leichter vereinbar machen. Die Initiative basiert auf der in Göteborg 2017 beschlossenen Europäischen Säule sozialer Rechte. Hier könnt ihr die gemeinsame Pressemitteilung von Michael Detjen & mir lesen:

„Europa leistet seinen Beitrag für ein modernes Gesellschaftsbild, in dem die Kinderbetreuung zwischen den zwei Partnern fairer als bisher verteilt wird. Die ambitionierten Maßnahmen sorgen für mehr Gerechtigkeit bei der Aufgabenteilung und fördern Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt“, erklärt Michael Detjen, sozialpolitischer Sprecher der Europa-SPD.

Alle Bürgerinnen und Bürger der EU haben in Zukunft Anspruch auf mindestens vier Monate bezahlte Elternzeit. Davon sind zwei Monate nicht auf das jeweils andere Elternteil übertragbar. „Dass Väter stärker in Betreuungsaufgaben eingebunden werden, ist überfällig und für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten besonders wichtig. Die Nichtübertragbarkeit schafft einen Anreiz für Väter, sich stärker an Betreuungsaufgaben zu beteiligen“, so Michael Detjen. „Sie soll gleichzeitig zu mehr Möglichkeiten und Flexibilität für Frauen führen. Wenn Frauen nicht mehr die Hauptverantwortlichen für Kinder und andere zu pflegende Angehörige sind, stehen ihnen auch mehr Möglichkeiten offen, gleichberechtigt zum Familieneinkommen beizutragen oder sich beispielsweise politisch zu engagieren. Dies wird auf lange Sicht einen Beitrag zum Abbau der Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt leisten“, fügt Maria Noichl, frauenrechtspolitische Sprecherin der Europa-SPD hinzu. Die Elternzeit kann künftig bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden und es besteht ein Recht auf flexible Arbeitszeitmodelle.

Mit Inkrafttreten der Richtlinie entsteht erstmals europaweit der rechtliche Anspruch für Männer auf 10 Tage bezahlte Vaterschaftszeit in Höhe des Krankengeldes. „Leider konnten wir gegen die konservative Mehrheit im Rat der Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen, dass das Vaterschaftsgeld auf 80 Prozent des letzten Bruttolohns angesetzt wird“, bedauert Michael Detjen. „Dies wiederum birgt das Risiko, dass Männer sich auch in Zukunft weniger als Frauen um ihre Kinder kümmern. Denn wir wissen, dass Männer sich diese Zeiten nur leisten wollen oder auch können, wenn eine angemessene Bezahlung zugesichert ist. Wir hätten uns daher gerade bei der finanziellen Ausgestaltung der unterschiedlichen Zeiten mehr gewünscht“, so Maria Noichl. Über die Regeln für Eltern hinaus sichern die europäischen Vorgaben pflegenden Angehörigen jährlich fünf Tage bezahlte Pflegezeit zu.

Die Neuregelungen treten in Kraft, sobald die Mitgliedsstaaten ihre formelle Zustimmung erteilen.

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