Ein Sieg für den Verbraucherschutz - Klon-Regeln deutlich verschärft

18. Juni 2015

Wer an geklonte Tiere denkt, erinnert sich sofort an das Klon-Schaf Dolly, das im Jahr 1996 als erstes Säugetier geklont worden war. Mittlerweile ist die Erstellung genetischer Kopien bei Tieren kein Einzelfall mehr. Für Forschung und Landwirtschaft wird geklont, genauso wie für die Erstellung von Kopien der besten Sportpferde.

Ich freue mich, dass die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie Verbraucher- und Naturschutzverbände an einem Strang ziehen. Die Ausschüsse für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit haben heute klar für die Verschärfung der Regeln zum Klonen gestimmt. Wichtig war für uns, dass auch der Import von Lebensmitteln aus Klonnachkommen sowie von Klonembryos zukünftig untersagt wird.

Wir Abgeordneten des Europaparlaments wollen nicht nur den Verzehr von Klon-Fleisch verhindern, wir wollen auch die Einfuhr des Reproduktionsmaterials von Klontieren – Sperma, Eizellen oder Embryos – verbieten. Soweit ging die Europäische Kommission mit ihren Vorschlägen bisher noch nicht. Zudem haben wir Europaabgeordneten uns gestern für ein dauerhaftes Verbot des Klonens ausgesprochen. Der Kommissionsvorschlag sah lediglich ein Verbot von fünf Jahren vor.

Wer Tiere klont, verursacht großes Leid bei den Muttertieren und auch bei den Klonen selbst. Daher reicht es nicht, nur das Klonen an sich zu verbieten. Die Muttertiere leiden oft unter Funktionsstörungen der Plazenta und schweren Geburten, da die Klontiere insbesondere bei Rindern unnatürlich groß sein können. Die Klontiere selbst sterben häufig bereits vor, während oder kurz nach der Geburt an Herz-Kreislauf-Versagen oder Atmungsproblemen.

Ausnahmen werden für die Forschung und die Herstellung von Medikamenten zugelassen. Klonen zur Rettung aussterbender oder seltener Tierrassen ist meines Erachtens wenig zielführend und bekämpft lediglich die Symptome und nicht die Ursachen des Artensterbens. Auch der Möglichkeit zukünftig Sporttiere zu klonen, erteile ich eine klare Absage!

Hintergrund Nach der Abstimmung in der gemeinsamen Ausschusssitzung wird das Dossier im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich im September in erster Lesung im Plenum abgestimmt.

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