Die GAP muss Green Deal-fähig gemacht werden

25. September 2020

Am vergangenen Mittwoch, den 23. September 2020, hat sich die Fraktion der SozialdemokratInnen im Europäischen Parlament, S&D, auf ein weitreichendes Positionspapier zu der sogenannten grünen und roten Architektur der kommenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Als sozialdemokratische Verhandlungsführerin für die Verordnung der Strategiepläne, dem Herzstück der GAP, habe ich folgende Prioritäten:

  • Für uns SozialdemokratInnen ist die sogenannte grüne Architektur der GAP zentral: Eine starke, europaweite Konditionalität, die die grundlegenden Regeln für alle LandwirtInnen festlegt, die EU-Agrarsubventionen erhalten wollen, eine Mittelbindung in der 1. Säule für die sogenannten Öko-Regelungen von mindestens 20% in 2023 ansteigend bis 40 % in 2027 sowie eine starke 2. Säule mit einer Mittelbindung für Umwelt-und Klima-Maßnahmen von 35%. Dabei steht für uns im Mittelpunkt, dass ausschließlich nachweislich erbrachte Leistungen für Umwelt und Klima honoriert werden können. Dafür fordern wir von der Europäischen Kommission einen neuen Vorschlag, wie auf wissenschaftlicher Basis der positive Beitrag für Umwelt und Klima berechnet wird. Eine Mittelvergabe mit der Gießkanne lehnen wir ab.

  • Die GAP ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der Farm to Fork Strategie und der Biodiversitätsstrategie. Die Ziele dieser Strategien müssen in den Strategieplänen der Mitgliedstaaten verankert werden. Auf Grundlage unserer Vorschläge für die Mittelbindung und für ambitionierte Eco-Schemes kann der jetzige Entwurf der GAP noch „Green Deal-fähig“ gemacht werden.

  • Neben der grünen Architektur zu Klima- und Umweltschutz kämpft unsere Fraktion für die Einführung einer roten Architektur innerhalb der GAP. Die europäische Agrarpolitik braucht ein rotes Herz. Hierbei geht es um die Einhaltung von grundlegenden Vorschriften des Sozial- und Arbeitsrechts bei der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in landwirtschaftlichen Betrieben. Direktzahlungen dürfen ausschließlich den Betrieben zufließen, die alle abhängig Beschäftigten nach dem Standard des jeweiligen Mitgliedstaates bezahlen, versichern und für diese Steuern abführen. Ein Betrieb, der illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit betreibt, muss zwingend von europäischen Direktzahlungen ausgeschlossen werden.

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