Deregulierung und Verbot des Veggie-Burgers

08. Oktober 2025

Das Europäische Parlament hat heute über zwei zentrale Vorhaben zur Zukunft der europäischen Landwirtschaft abgestimmt: Den sogenannten Agrar-Omnibus, der eigentlich EU-Agrarregeln vereinfachen sollte und die Reform der Marktorganisation für Agrarerzeugnisse.

Der Agrar-Omnibus, ursprünglich zur Bürokratie-Entlastung gedacht, hat nach Änderungen durch Konservative, Liberale und extremrechte Fraktionen weitreichende Umweltstandards geschwächt oder ganz gestrichen. Die Änderungen gehen so weit, dass selbst der konservative Agrarkommissar Christophe Hansen im Plenum gestern vor den Änderungen warnte. Dies unterminiere die Umweltambitionen der GAP. Ich gebe Herrn Hansen recht. Wie soll die europäische Landwirtschaft ihre selbst gesteckten Ziele im Bereich Klima und Umwelt erreichen, wenn Umweltauflagen derart geschwächt werden? Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass die europäische Agrarpolitik nachhaltiger werden muss. Dieses Ziel ist heute ein großes Stück in die Ferne gerückt.

Im Bericht über Änderungen an der Gemeinsamen Marktordnung geht es eigentlich um eine bessere Bezahlung für Landwirt:innen, faire Kennzeichnung und darum, die Marktmacht der Landwirt:innen zu stärken. Demnach sollen zukünftig Landwirt:innen auch ein Recht auf Kaufverträge haben. Dies war bisher nicht der Fall. Überlagert wurde die Diskussion aber von der Debatte um das Verbot von allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen wie dem „Veggie-Burger“

Mit einem Namensverbot für Veggie-Produkte schadet die EVP der deutschen Wirtschaft und den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Deutschland ist der größte Markt Europas für pflanzenbasierte Alternativprodukte und er wächst seit Jahren. Eine ganze Branche wird dadurch verunsichert. Wenn sich die Position der Konservativen bei den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission durchsetzt, verliert der deutsche und der europäische Wirtschaftsstandort an Stärke – auch in Sachen alternative Proteine. Begriffe wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ sind längst alltäglich. Keine Landwirtin oder kein Landwirt hat durch ein Verbot dieser Begriffe am Ende mehr Geld in der Tasche. Während viele Bäuerinnen und Bauern um ihre Existenz kämpfen, führen die Konservativen Kulturkämpfe über Veggie-Burger und Kohlrabi-Schnitzel. Wieder einmal geht es darum, die Gesellschaft zu spalten. Europa will weder auf Kalb- noch auf Veggie-Schnitzel verzichten. Wir brauchen eine Herkunftskennzeichnung, die unseren landwirtschaftlichen Produkten ein Gesicht gibt – keine Verbotspolitik für längst verbreitete Begriffe.

Hintergrund

Im Einzelnen sehen die Änderungen die Abschwächung von Umweltauflagen vor. Dazu gehören die GLÖZ-Standards 1 (Grünlandschutz), -4 (Gewässerschutz), 5 (Bodengesundheit), 7 (Fruchtwechsel) und 9 (Schutz von Natura 2000 - Flächen). Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategiepläne zur Agrarpolitik zukünftig nicht mehr an kommende EU-Umweltgesetzgebung ausrichten. Des Weiteren gab es eine Mehrheit dafür, dass nicht nur Betriebe, die vollständig als biologisch zertifiziert sind, automatisch als konform mit bestimmten Anforderungen zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in gutem agrarischen und ökologischen Zustand (GLÖZ) gelten sollten, sondern auch Betriebe, bei denen nur Teile als biologisch zertifiziert sind, Betriebe in besonderen Schutzgebieten sowie Betriebe mit einer Fläche von unter 50 Hektar (für den Fall des GLÖZ-Standards 7). Bei eventuellen Detailnachfragen können Sie sich gerne an mein Büro wenden.

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