Coronavirus: Fernabstimmung des Europaparlaments am 26. März 2020

25. März 2020

COVID-19 hat Europa in Griff und hat auch Auswirkungen auf die Arbeit von uns Abgeordneten. Am morgigen Donnerstag, den 26.03.2020 gibt es daher eine Fernabstimmung des Europäischen Parlaments. Das Plenum kann wie üblich im Livestream verfolgt werden. Die Abstimmungen beginnen um 10 Uhr. Das Ergebnis der finalen Schlussabstimmung, nach Einbindung von eventuellen Änderungsanträgen, erfolgt voraussichtlich zwischen 22.30 und 23 Uhr. Es wird drei Abstimmungen zu drei Dossiers geben, die wir Abgeordnete via eines schriftlichen E-Mail-Verfahrens vollziehen werden.

Mittel aus Europäischen Strukturfonds gegen die Coronakrise:

Um die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen, werden die Regeln für die EU-Gelder aus der Kohäsionsförderung angepasst.

Etwa 8 Milliarden Euro aus den Fonds, die die EU-Mitgliedstaaten als Vorfinanzierung bekommen und nicht ausgegeben haben, müssen nicht wie üblich an den EU-Haushalt zurückgezahlt werden, sondern können von den Staaten für den Kampf gegen die Corona-Krise eingesetzt werden. Durch eine Ko-Finanzierung aus den EU-Fonds können diese rund 8 Milliarden Euro gegen diese Krise dann insgesamt 37 Milliarden Euro Investitionen freisetzen. Der Fonds für Regionale Entwicklung kann beispielsweise die Finanzierung von Betriebskapital für kleine und mittelständische Unternehmen als vorübergehende Maßnahme gegen eine Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit unterstützen. Darüber hinaus wird es bürokratische Erleichterungen geben, sodass Maßnahmen schnell umgesetzt werden können, ohne dass jeweils die EU-Kommission vorab gefragt werden muss.

Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds ermöglichen:

Abstimmung über eine Änderung der Definition von Naturkatastrophen im EU-Solidaritätsfonds. Eine Gesundheitskrise wie die Corona-Krise soll künftig unter die geänderte Definition einer Naturkatastrophe fallen, damit Hilfsgelder aus dem Solidaritätsfonds gegen die aktuelle Krise eingesetzt werden können.

Anpassung der Regeln für die Nutzung des Luftraums:

Fluggesellschaften in der EU müssen 80 Prozent ihrer Slots bedienen, ansonsten verliert die jeweilige Gesellschaft den Slot im darauffolgenden Jahr. So soll der Wettbewerb unter den Airlines sichergestellt werde und dass Flüge stattfinden. In der aktuellen Krise ist diese Regelung kontraproduktiv, da sie Fluggesellschaften zu Leerflüge motivieren kann. Die EU-Kommission hat deshalb vorgeschlagen, das Prinzip rückwirkend ab März bis Juni auszusetzen. Die Verkehrsminister haben dem informell bereits zugestimmt, den Zeitraum aber bis zum 24. Oktober, dem Ende des Sommerflugplans, verlängert. Das Europäische Parlament wird sich dem Vorschlag der Minister vorussichtlich anschließen.

Europäischer Notfallvorrat an Medizingeräten und Arzneimitteln:

Die Mitglieder des Umweltausschusses wurden im Hinblick auf eine Änderung der sogenannten RescEU-Funktion konsultiert. RescEU ist Teil des europäischen Katastrophenschutzmechanismus. Damit das Anlegen eines Vorrats an Material, Medizinischen Geräten und Arzneimitteln innerhalb der EU erleichtert werden kann, sollen in einigen Mitgliedstaaten Lager bzw. Umschlagplätze für diese Produkte eingerichtet werden. Die EU-Kommission wird 90 Prozent der Lagerbestände finanzieren. Um dieses Verfahren zu beschleunigen, wurde bereits im sogenannten Ausschuss- oder Komitologieverfahren abgestimmt, das heißt ohne Einwände des zuständigen Ausschusses sind die Mitgliedstaaten im direkten Austausch mit der EU-Kommission, um die außerordentliche Maßnahme voranzutreiben.

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