Trilogeinigung zur Reform der EU-Öko-Verordnung
Am heutigen Dienstag, den 20. Oktober 2026, haben sich VertreterInnen der europäischen Institutionen in Trilogverhandlungen auf eine Einigung zur Reform der Öko-Verordnung verständigt.
Die Einigung zur Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung ist ein wichtiger und notwendiger Schritt für die ökologische Landwirtschaft in Europa. Sie schafft mehr Planungssicherheit für Bio-Betriebe und sichert zentrale ökologische Grundsätze.
Für uns Sozialdemokrat:innen war dabei klar, dass Bio und Weide zusammengehören. Ich begrüße, dass die Weidepflicht für Wiederkäuer als grundlegendes Prinzip des Ökolandbaus erhalten bleibt. Das ist entscheidend, um das Vertrauen der Verbraucher:innen in das EU-Bio-Siegel zu behalten.
Die Verlängerung der Gleichwertigkeitsabkommen mit elf Drittstaaten bis Ende 2036 schafft zudem Verlässlichkeit im internationalen Bio-Handel. Jetzt kommt es darauf an, die neuen Regeln zügig, praktikabel und im engen Dialog mit der Bio-Branche umzusetzen. Unser Ziel bleibt eine wettbewerbsfähige ökologische Landwirtschaft, die konsequent für hohe Umwelt- und Tierwohlstandards steht.