Absage an Schiedsgerichte in der EU. Richtungsweisende Entscheidung des EuGHs

07. März 2018

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein bedeutsames Urteil gefällt: Schiedsklauseln, die Streitigkeiten über Investitionen zwischen EU-Staaten klären sollen, sind nach Auffassung des EuGH unzulässig. Ein niederländisches Unternehmen hatte die Slowakei im Rahmen des Investitionsschutzabkommens zwischen der Slowakei und den Niederlanden auf Schadensersatz verklagt. Die Slowakei wehrte sich erfolgreich, die Schiedsklausel verstößt gegen EU-Recht.

Die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl sieht sich durch das Urteil in ihrer grundlegenden Haltung gegen Schiedsgerichte bestärkt: „Ich habe es bei der Diskussion um CETA immer wieder klar zum Ausdruck gebracht und tue es auch jetzt wieder – ein funktionierender Rechtsstaat benötigt keine Schiedsgerichte. Diese stellen nur eine Art Paralleljustiz dar, über die Unternehmen Schadensersatz zulasten der Steuerzahler erstreiten, nationale Gesetze aushebeln und sogar Verbraucher- und Umweltstandards senken können“.

Auch wenn sich im aktuellen Fall der Gerichtsspruch auf Schiedsgerichtverfahren zwischen zwei EU-Staaten bezieht, ist nicht ausgeschlossen, dass sich das Urteil nicht auch auf Investitionsschutzabkommen von EU-Mitgliedsstaaten mit Drittstaaten außerhalb der EU auswirken könnte. Diese Länder sind zwar nicht dem EU-Recht unterworfen, mit dem Urteil wird es aber zweifelhaft, ob Schiedssprüche in der EU vollstreckt werden könnten. Fakt ist jedoch, dass bei den derzeitigen 196 Handelsabkommen zwischen EU-Staaten und ehemaligen EU-Beitrittskandidaten Streitigkeiten nur noch vor nationalen Gerichten verhandelt werden können.

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