Praktikable Lösungen für die europäische Landwirtschaft

13. Dezember 2017

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am heutigen Dienstag, 12. Dezember, den Weg für weitreichende Vereinfachungen der Agrarvorschriften freigemacht. Die Änderungen sind Teil der sogenannten Omnibus-Verordnung, in deren Zuge Gesetze in verschiedenen Bereichen geändert werden.

Das Bündel an neuen Vorschriften wird das Leben der europäischen Landwirte und die Arbeit der nationalen Verwaltungen vereinfachen. Durch die Anstrengungen des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben wir in kürzester Zeit praktikable Lösungen gefunden.

Dank der neuen Vorschriften werden Landwirte weiterhin die Produktion gemeinsam planen und Lieferverträge kollektiv aushandeln können. Im Kampf mit den Molkereien um einen fairen Preis sollen Lieferverträge zukünftig auch obligatorische Angaben zu Menge, Preis und Laufzeit enthalten. Das ist ein erster Schritt hin zu einem fairen und stabilen Preis für die Milchbauern“, so die SPD-Europaabgeordnete. „Die neuen Regelungen brechen auch mit dem bisher unsinnigen Umbruchverbot. Mitgliedstaaten werden zukünftig selbst entscheiden können, ob sie nicht-umgebrochenes Land - also Grünland, das nicht in Ackerland umgewandelt wurde - nach fünf Jahren automatisch zu Dauergrünland werden lassen sollen.

Des Weiteren sehen die Vorschriften Initiativen gegen die Vergreisung der europäischen Landwirtschaft vor. Fast ein Drittel aller Betriebsleiter in der EU ist mindestens 65 Jahre alt. Die europäische Landwirtschaft geht gewissermaßen am Stock. Daher hat das Europäische Parlament Zusatzleistungen für Junglandwirte durchgesetzt, die den Generationswechsel befördern sollen.

Andere Änderungen wie etwa eine höhere Subventionierung von Versicherungen gegen Ernteausfälle für Landwirte oder eine mögliche Aufweichung des Prinzips, wonach nur aktive Landwirte Subventionen bekommen sollen, sehe ich dagegen kritisch. Öffentliche Mittel für die europäische Agrarpolitik sollten in Zukunft nur noch nach dem Motto ,Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen‘ vergeben werden. Öffentliche Subventionierung von Versicherungsunternehmen oder die Quersubventionierung von nicht-landwirtschaftlichen Betrieben gehören nicht dazu.

Mit der Omnibus-Verordnung werden die Haushaltsordnung für die Ausführung des Haushaltsplans der EU sowie 15 sektorspezifische Gesetzgebungsakte, unter anderem im Bereich Landwirtschaft, geändert.

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