Agrarlandspekulation muss ein Ende haben!

16. Oktober 2017

Ich freue mich sehr, dass die EU-Kommission die Forderung des Europäischen Parlaments aus meinem Bericht zur Agrarlandkonzentration in der EU aufgegriffen und einen Leitfaden für die Mitgliedstaaten veröffentlicht hat, wie sie übermäßigen Preisspekulationen bei landwirtschaftlichen Flächen vorbeugen können. Es muss für die Mitgliedstaaten klar erkennbar sein, auf welche Weise sie den Verkauf von Agrarland im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) regulieren können, um Flächenkonzentration zu bremsen

Gegen mehrere osteuropäische Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission 2015 begonnen, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, da sie ihnen vorwirft, dass ihre Landesgesetzgebung Investoren aus anderen EU-Ländern diskriminiert. Es ist klar, dass die vier Grundfreiheiten der EU, in diesem Fall vor allem der freie Kapitalverkehr, respektiert werden müssen, und dass es auch nicht sein darf, dass Menschen aus anderen Mitgliedstaaten diskriminiert werden.

Allerdings ist Agrarland ein besonderes Gut. Es ist eine knappe und nicht zu vermehrende Ressource. Bereits 2013 haben in der EU 3% der Betriebe mehr als die Hälfte der europäischen landwirtschaftlich genutzten Fläche kontrolliert. Dieser Trend läuft dem europäischen Modell einer nachhaltigen, multifunktionalen und überwiegend von Familienbetrieben geprägten Landwirtschaft zuwider.

Landverkäufe sind im nationalen Recht der Mitgliedstaaten geregelt. Der EuGH sieht gewisse Ausnahmen möglicherweise gerechtfertigt an: Vor-Ab-Genehmigungen durch nationale Behörden, Beschränkungen bei der Größe der zu erwerbenden Flächen, Vorverkaufsrechte für bestimmte KäuferInnen, wie PächterInnen, oder staatliche Preisinterventionen. Jedoch sind Beschränkungen aufgrund von Nationalität, Wohnsitz oder die Bindung an landwirtschaftliche Qualifikationen genauso unzulässig wie die Verpflichtung, selbst Landwirtschaft zu betreiben oder juristischen Personen den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zu untersagen.

Es bleibt also abzuwarten, in wie weit die Leitlinien der EU-Kommission Erfolge bringen werden und die Konzentrationsprozesse eindämmen. Es ist etwas deutlicher geworden, was die Mitgliedstaaten gegen Agrarlandkonzentration tun können, aber auf die Rechtsprechung des EuGH wird man trotzdem angewiesen sein. Denn die EU-Kommission betont auch, wie wichtig die Einzelfallprüfung bleibt. Ich bewerte es so: Es ist ein winziger Schritt in die richtige Richtung, aber es bleibt noch viel zu tun. Wir brauchen ein ganzes Bündel an Maßnahmen: auf europäischer Ebene beispielsweise die Agrarland-Beobachtungsstelle, und auf nationaler die Anpassung der Steuergesetzgebung. Denn wichtig ist vor allem eins: Die Agrarlandspekulation muss ein Ende haben.

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